AGB

(1) Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufsbedingungen. Anderweitige besondere Abreden (bei oder nach  Vertragsabschluss) werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Käufers werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Angebote
Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb 30 Tagen verbindlich. Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse hierbei nicht ausgeschlossen werden können.

(3) Versandaufträge
Versandkosten und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Leergut wird nicht zurückgenommen. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware ab unserem Lager auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem dafür haftenden Unternehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.

(4) Montage und Reparaturaufträge
Bei Montage- und Reparaturarbeiten werden die Lohnkosten nach Arbeitszeit und Wegezeit zum z. Zt. allgemein gültigen Stundenlohnsatz und Fahrtkosten des Monteurs nach Entfernung gestaffelten Pauschalen berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Aufträge zu anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen bzw. Verträgen. Unser Monteur ist verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit der von ihm ausgeführten Arbeiten sowie die Arbeitszeit einschließlich Wegezeit vom Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bescheinigen zu lassen. Enthält ein vereinbarter Preis auch die Montage, so setzen wir voraus. dass diese ununterbrochen erfolgen kann. Bauseitig auszuführende Arbeiten müssen so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass unsere Monteure bei ihrem Eintreffen sofort mit den Arbeiten beginnen können. Durch den Besteller verursachte Wartezeiten werden gesondert berechnet. Entsteht durch bauseitige Gegebenheiten eine Unterbrechung der Montage, so werden die sich hierdurch ergebenden Mehrkosten einschl. An- und Abfahrt unserer Monteure zusätzlich berechnet.

(5) Liefertermine
Im Angebot genannte Liefertermine sind auf Grund unserer Erfahrungen mit den Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt. Genauere Liefertermine können wir Ihnen erst bei Auftragserteilung und völliger Klarstellung technischen Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer – im ersten Fall jedoch nur nach Satzung einer angemessenen Nachfrist – sich vom Vertrag lösen. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder -bereitschaft des Käufers, so dürfen wir unsere Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist.

(6) Umtauschrecht
Gekaufte Lagerartikel können innerhalb 14 Tagen unter Vorlage der Belege umgetauscht werden, sofern die Ware nicht gebraucht bzw. in einwandfreiem, wiederverkäuflichen Zustand ist. Sonderanfertigungen und Lieferungen ab Werk sind vom Umtausch ausgeschlossen. Erklären wir uns nach dieser Frist in besonderen Fällen zur Rücknahme und Rückzahlung gekaufter Lagerartikel bereit (Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Verpflichtung), dann werden 10% des berechneten Betrages für Arbeitsaufwand; Umbuchung und Wiedereinlagerung einbehalten.

(7) Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
1. Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert. löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungstrist aus.
b) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.
2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer.
3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die§§ 377, 378 HGB unberührt.
4. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
5. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
6. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die anstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter lnbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
8. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen. entfallen alle Mängelansprüche.
9. Weitere Ansprüche das Käufers insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(8) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofern nicht anders vereinbart wurde, innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 ,25% pro Monat zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern. Die Zinsen sind sofort fällig.

(9) Haftungsbeschränkungen
1. Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten. Arbeitnehmer, Mitarbeiter. gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. ln den Fallen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

(10) Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentum entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des lnsolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheckprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des lnsolvenzverwalters.
8. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

(11) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, wenn
a) die Vertragsparteien Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind.
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden;
c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(12) Plattform zur Streitbeilegung
Wir nehmen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teil: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel.: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucherschlichter-schlichter.de, Webseite: www.verbraucher-schlichter.de